
Der Bevölkerungsschutz ist ein umfassender Oberbegriff, der sowohl den Zivilschutz – also Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- oder Verteidigungsfall – als auch den Katastrophenschutz umfasst. Letzterer greift bei Großschadenslagen, etwa bei sogenannten MANV/E-Lagen (Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten), Evakuierungen oder Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Stürmen. Ziel des Bevölkerungsschutzes ist es, Menschen in außergewöhnlichen Gefahrenlagen bestmöglich zu schützen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
Der Katastrophenschutz ist in Deutschland in erster Linie Aufgabe der Bundesländer. Sie sind für die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr und Bewältigung von Großschadenslagen verantwortlich – etwa bei Naturkatastrophen, Großbränden, Stromausfällen, Gefahrstoffunfällen oder einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV/E-Lagen). Zur Unterstützung setzen die Länder auf die Mitwirkung der Feuerwehren und anerkannter Hilfsorganisationen – wie dem Deutschen Roten Kreuz.
In Baden-Württemberg erfolgt die Gliederung des medizinischen Katastrophenschutzes in sogenannte Einsatzeinheiten, die modular aufgebaut sind und aus verschiedenen Fachbereichen bestehen, darunter Sanitätsdienst, Transport, Betreuung, Technik und Führung. Jede Einsatzeinheit ist so ausgestattet, dass sie autark arbeiten und Menschen medizinisch versorgen, betreuen oder evakuieren kann – auch unter schwierigen Bedingungen und über einen längeren Zeitraum.
Da nicht bei allein Einsatzlagen eine ganze Einsatzeinheit benötigt wird, gibt es parallel dazu die Schnelleinsatzgruppen (SEG) welche die einzelnen Fachdienste der Einsatzeinheiten abbilden und so bei akuten Schadensereignissen kurzfristig alarmiert und eingesetzt werden. Diese sind flexibel einsetzbar und bestehen aus besonders geschultem Personal, das innerhalb kürzester Zeit vor Ort Hilfe leisten kann – z. B. bei Verkehrsunfällen, Bränden, Evakuierungen oder Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
Auf Bundesebene werden die Länder bei Bedarf durch die sogenannten Medizinischen Task Forces (MTF) unterstützt. Diese spezialisierten Einheiten werden vom Bund ausgestattet und dienen der überregionalen Hilfeleistung bei besonders großen oder langanhaltenden Schadenslagen. Sie bestehen aus Modulen für Transport, Behandlung, Dekontamination und Führung und können bundesweit eingesetzt werden.
Das DRK bringt in all diesen Strukturen nicht nur Personal, Fahrzeuge und Material ein, sondern auch jahrzehntelange Erfahrung im Bevölkerungsschutz – zum Schutz der Menschen vor Ort.
Der DRK Kreisverband Hohenlohe e.V. stellt im Hohenlohekreis das Personal von zwei Einsatzeinheiten sowie aktuell 5 Schnelleinsatzgruppen. Die Helferinnen und Helfer der Bereitschaften unserer Bereitschaft engagieren sich unter anderem in den Fachdiensten Sanität und Führung, beide stationiert im Rotkreuzzentrum in Künzelsau-Gaisbach, sowie im Fachdienst Betreuung, stationiert in der Unterkunft des Ortsverein Öhringen bei der DRK Rettungswache Öhringen.
Im Zivilschutz übernimmt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine besondere Rolle, die sich aus seiner völkerrechtlich anerkannten Neutralität und dem DRK-Gesetz ergibt. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem Deutschen Roten Kreuz Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen.
Das DRK handelt dabei streng neutral im Sinne der Genfer Abkommen, um in bewaffneten Konflikten allen verletzten oder gefährdeten Personen helfen zu können. Die Aufgaben reichen von der medizinischen Versorgung Verwundeter über den Betrieb von Schutzeinrichtungen bis hin zur Unterstützung bei Evakuierungen und humanitären Hilfsmaßnahmen.